Ein Hoch auf uns – die Schweiz

Vermögensverwaltung Basel Univest

Das waren noch Zeiten, als im Jahre 2014 pünktlich zur Fussballweltmeisterschaft in Brasilien der Ohrwurm von Andreas Bourani rauf und runter gespielt wurde. Es kam, wie es kommen musste: Deutschland wurde Weltmeister, the sky was the limit. Kollektiver Freudentaumel, kurzum «ein Hoch auf uns».  Ein Jahr später, also 2015, lautete der Slogan «Wir schaffen das». Deutschlands Mottojahre hatten ihren Höhepunkt erreicht.

Die Zeiten haben sich seither stark verändert. Eine Pandemie später, um einen anhaltenden Krieg vor der Haustüre und eine unverdaute Wirtschaftskrise reicher, offenbaren sich innerhalb Europas jähe Gräben in der Wirtschaftsleistung, in der Innovation, im technischen Fortschritt und in Sachen politische Umbrüche. Die Zugpferde des alten Kontinents lahmen unter der ihr aufgebürdeten Last. Zunehmende Tendenzen zeigen primär die Bereiche Regulation und neue Gesetzgebungen. Die Gefahr für einige Staaten, zu sogenannten Satrapenwirtschaften zu verkommen, ist nicht kleinzureden.

Und doch gibt es sie, die leisen, unaufgeregten, erfolgreichen und nicht minder selbstbewussten Schaffer in Europa. Dazu darf sich auch die Schweiz zählen. Zusammen mit den meisten skandinavischen Ländern bewegen wir uns auf der Sonnenseite. In der Schweiz künden wir nicht an, wir tun es einfach. Still und ordentlich. Denn je grösser und lauter die Töne, desto grösser die Probleme. Dieser Komparativ lässt sich in jüngster Vergangenheit leider zu oft beobachten.

Grosse Divergenzen zeigen sich auch bei den europäischen Teuerungsraten. In der Schweiz belief sich die Inflationsrate im August auf 1.6%, währenddessen jene der Eurozone 5.3% betrug. In Deutschland sind es gar 6.1%. Wie gelingt es also der Schweiz, eine derart tiefe Inflationsrate im Vergleich zu ihren Nachbarstaaten auszuweisen?

Wie so oft basiert eine konjunkturelle Entwicklung auf mannigfaltigen Grundlagen. Ein gewichtiger Faktor ist sicherlich der Schweizer Franken – der sichere Hafen oder «Safe Haven», wie er gerne in Krisenzeiten umschrieben wird. Seit seinem Tiefpunkt im Frühjahr 2021 hat der Schweizer Franken gegenüber dem Euro um über 15% aufgewertet. Somit wurde diskret ein Teil des importierten Inflationsdrucks abgefangen.

Doch nebst dem Schweizer Franken als eine Art Teuerungsschutzwall trug auch der unabhängige Energiemix der Schweiz zu einer verhältnismässig milden Inflationsentwicklung bei. Der Schweizer Energiebedarf wurde im Jahr 2021 zu rund 80% aus erneuerbaren Energien gedeckt (68% Wasserkraft und 11% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse). Zusätzlich stammten weitere 19% aus Kernenergie. Lediglich 2% sind noch auf mehrheitlich fossile Energieträger zurückzuführen. Der Energiemix ändert sich allerdings von Jahr zu Jahr, da insbesondere die Stromproduktion aus Wasserkraft stark von Niederschlagsmengen beeinflusst wird.

Es drängt sich ein Vergleich mit Deutschland – der grössten Volkswirtschaft der Europäischen Union (EU) – auf. Die höhere Abhängigkeit Deutschlands vom fossilen Energieträger Erdgas (13%) ist augenscheinlich. Im Jahr 2020 war Erdgas mit einem Anteil von 31.2% gar wichtigster Energieträger. Der Anteil an russischen Gaslieferungen nach Deutschland betrug im Jahr 2021 55%. Folglich musste durch den vollzogenen Boykott eine rasche Substitution erfolgen, die schliesslich in teuren Flüssigerdgas-Lieferungen aus den USA mündete. Die in Deutschland sehr umstrittene Thematik der Kernenergie lassen wir zu Gunsten der Leselänge aus, auch wenn diese nicht minder bedeutsam wäre. Das Endprodukt dieses politischen Spagats resultierte in einer Befeuerung der deutschen Teuerungsrate.

Über der Schweizer Wirtschaft thront die Schweizerische Nationalbank (SNB), welche jeweils strategisch im Hintergrund die Fäden zieht und auch jüngst die Geldpolitik der Eidgenossenschaft mit grösstmöglicher Weitsicht bestimmt. Neben ihrem Auftritt als geldpolitischer Kompass der Schweiz tritt sie gleichzeitig als eine milliardenschwere Investorin auf dem internationalen Finanzmarkt-Parkett auf. Die Rufe nach einer Aufteilung der Aufgabengebiete und der Aufsetzung eines separaten Anlagefonds – ganz nach dem Vorbild des norwegischen Staatsfonds – werden lauter, insbesondere aufgrund des hohen Fremdwährungsbestands von CHF 800 Mrd.

Doch auch ohne das Bestehen eines gesonderten Staatsfonds ist die SNB ein Segen für die Schweiz und ihre Körperschaften. Durch die in der Regel jährlichen Auszahlungen in Milliardenhöhe an Bund und Kantone profitiert schlussendlich auch die Bevölkerung. In den letzten beiden Jahren flossen jeweils sechs Milliarden Franken (die maximal mögliche Auszahlungssumme) an die öffentliche Hand. Doch nicht so in diesem Jahr: Durch den empfindlichen Verlust von gut CHF 130 Mrd. des vergangenen Geschäftsjahres erfolgten keine Ausschüttungen. Dies war letztmals 2014 der Fall. Dies soll dennoch keineswegs über die wichtigste Nebentätigkeit der SNB hinwegtäuschen. Das Wertschriftenportfolio der SNB trug in der Vergangenheit durch dessen Gewinnausschüttungen zu einer positiven Wohlstandsentwicklung der Schweiz bei – und dies wird wohl auch in Zukunft der Fall sein.

Die beschriebenen Faktoren beeinflussen unser tägliches Leben. Sie wirken sich folglich auf unsere Zufriedenheit und den Wunsch nach Stabilität sowie Sicherheit aus. Und gemäss Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS) fühlten sich fast drei Viertel der Schweizer Bevölkerung meistens oder ständig glücklich. Mit derartigen Werten konnten in der Vergangenheit meist nur Österreich, Irland sowie einige nordische Nationen wie Finnland, Norwegen oder Dänemark mithalten.

Nur 3.9% der Schweizer Gesamtbevölkerung schätzen ihren Gesundheitszustand als schlecht oder sehr schlecht ein, so wenige wie in keinem anderen Land in Europa. In der EU sind es deren 8.8% und in Deutschland gar 12.4%, der europaweit fünfthöchste Wert. Auch wenn es sich dabei lediglich um studienspezifische Momentaufnahmen handelt, lassen sich kausale Zusammenhänge zwischen kulturellen, politischen sowie konjunkturellen Zuständen nicht ignorieren.

Sich primär auf bestehende innereuropäische Handelspartner zu verlassen, dürfte sich in einer dem steten Wandel unterliegenden Welt auf Zeit rächen. Auch für ein agiles Land wie die Schweiz bleiben Herausforderungen zu meistern. Doch danke für die Zuversicht, Andreas – ein Hoch auf die Schweiz. Wir schaffen das!

Think Big – Pekings Streben nach der Weltmacht

Die chinesische Hochkultur reicht 4000 bis 5000 Jahre zurück und ist die einzige, welche immer noch lebt. Insbesondere in ihrer Historie ist sie höchst bemerkenswert. Während Europa sich langsam entwickelte, hatte sich auf chinesischem Boden bereits längst eine Hochkultur etabliert. Die einzigartige Entwicklung Chinas kann anhand zahlreicher Symbole beschrieben werden. Eines davon ist die Chinesische Mauer: Sie zählt zu den «Sieben neuen Weltwunder», und ihr Bau soll rund 2000 Jahre in Anspruch genommen haben. Sie soll zu grossen Teilen während der Ming-Dynastie (1386-1644) als eine Schutzeinrichtung zur Grenzsicherung errichtet worden sein. Seither gilt sie als Sinnbild der chinesischen Kultur.

Chinas Neigung zu immensen Bauvorhaben offenbart sich nun auch beim gigantischen Projekt der chinesischen «Neuen Seidenstrasse» (auch «Belt and Road Initiative» genannt). Der Plan zur Entstehung der neuen Handelsrouten (siehe Grafik) basiert auf den seit Beginn des 2. Jahrhunderts ehrgeizig definierten Ansprüchen Chinas. Seit der Machtübernahme durch Xi Jinping als autokratischer Staatspräsident der Volksrepublik Chinas im Jahr 2013 trat dessen Regierung deutlicher denn je aus dem Schatten Amerikas sowie Europas hervor und kommuniziert offen seine Grossmacht-Ansprüche. Während insbesondere in Europa eine wertegeleitete Politik betrieben wird, verfolgt China eine stark ausgeprägte interessengeleitete Aussenpolitik (Realpolitik) – oder in den Worten von Trump formuliert: «China First». Neben all den bestehenden Problemen (Immobilienblase, überalterte und seit Kurzem erstmals rückläufige Bevölkerung) und moralischen sowie menschenrechtlichen Vorbehalten sollte der wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte der bis jüngst bevölkerungsreichsten Volkswirtschaft der Welt (Indien hat vor kurzem China als bevölkerungsreichstes Land der Erde abgelöst) Respekt entgegengebracht werden. Der Aufstieg der heutigen Millionen- sowie Vorzeigestadt Shenzhen illustriert diese Wachstumsgeschichte eindrucksvoll.

Ein Bericht der Vereinten Nationen nennt Shenzhen im Zeitraum von 1980 bis 2010 als die am schnellsten wachsende Stadt in der Geschichte der Menschheit und ist (zusammen mit Indiens Grossstadt Mumbai) mit einem Durchschnittsalter von 29 Jahren zugleich die jüngste Stadt der Welt – als Vergleich beläuft sich der Schnitt Londons auf 35 Jahre, New Yorks auf 36 Jahre und Berlins auf 43 Jahre. Vor 40 Jahren zählte Shenzhen lediglich rund 60’000 Einwohner. Heute beläuft sich die Bevölkerung auf rund 18 Millionen. Des Weiteren gilt die Stadt als das «Silicon Valley» Chinas – 5G wurde in der Metropole entwickelt und der öffentliche Nahverkehr ist nahezu vollständig elektrifiziert. Der stark gewachsene Binnenmarkt lechzt nach Importen sowie auch Exporten und erfordert neue Handelsrouten. Hier soll die «Belt and Road Initiative» Abhilfe schaffen.

Der mittlerweile vollzogene Wandel von der Werkbank der Welt hin zum Hightech-Riesen unterstreicht die globale wirtschaftliche Stellung Chinas auf bemerkenswerte Weise. Die chinesische Regierung soll mehr als eine Billion US-Dollar in Häfen, Brücken, Bahnstrecken und Strassen in über 100 Ländern investieren – es handelt sich somit um ein weltweites Infrastrukturprojekt in kolossalem Ausmass mit dem einzigen Ziel, Chinas globale Vormachtstellung zu zementieren – ganz nach dem historischen Vorbild der einstigen «alten Seidenstrasse». Mehr als 70 Länder sind bereits Teil der «Neuen Seidenstrasse», welche durch ein gigantisches Netzwerk von Strassen, Häfen und Schienen die Kontinente Afrika, Asien und Europa handelstechnisch noch enger vernetzen soll. Die USA werden dabei allerdings aussen vorgelassen.

Die vielerorts zitierte Tendenz zur Deglobalisierung scheint also vorerst nicht Einzug zu erhalten. Im Gegenteil – China war 2022 zum siebten Mal in Folge Deutschlands wichtigster Handelspartner. Die Schattenseiten: Nie zuvor war das Handelsbilanzdefizit Deutschlands so hoch, 2019 betrug es lediglich ein Sechstel des 2022er-Defizits. Dies lässt mannigfaltige Schlüsse zu. Doch eines ist klar; China ist sich seiner Stärken bewusst und spielt diese gezielt aus. Die chinesische Regierung erhöht beispielsweise den Druck auf ausländische Unternehmen, vor Ort zu produzieren. Dies beschleunigt wiederum den Transfer von Humankapital und Technologie. Zudem besteht anhand der ausgerufenen «Dual-Circulation»- und «Made in China 2025»-Strategie der industriepolitische Masterplan, China autarker werden zu lassen. Auch wenn damit insbesondere die chinesische Binnennachfrage gesteigert werden soll, will China gleichzeitig auch zu einem hochentwickelten Land mit einer weltweiten Technologieführerschaft aufsteigen. Dieses Vorhaben erfordert neue und effizientere Handelsrouten.

Laut Chinas Staatschef Xi Jinping erreichen chinesische Güterzüge heute über 200 Städte in 24 europäischen Ländern. Neben diesen Eisenbahnstrecken stellen Häfen in Afrika und Europa einen zentralen Faktor in Chinas Expansionsstrategie dar. Der Hafen von Piräus ist seit 2016 im Besitz des Mehrheitseigners Cosco (China Ocean Shipping Company). Die chinesische Staatsreederei gehört zu den grössten Containerschiff-Reedereien der Welt und gilt als weltgrösster Hafenterminalbetreiber. Für China stellt der Hafen von Piräus einen elementaren Knotenpunkt für die effektive Land- und Seeverbindung zwischen Asien und Europa sowie die anschliessende Feinverteilung in Europas Städte dar.

Doch die Expansionsstrategie hat für Chinas Partnerstaaten auch gewichtige Nachteile – sie begeben sich in eine massive Abhängigkeit. Nicht selten fallen auch schwere Vorwürfe. Die von China an Drittstaaten ausgesprochenen Kredite seien einseitig ausgelegt, China betreibe einen modernen Kolonialismus und würde für Infrastrukturprojekte eigene Staatsbetriebe mit eigenem Personal einsetzen (beispielsweise in Serbien oder Montenegro), so lautet der Tenor. Es ist mehr als fraglich, ob der durch eine lockere Kreditvergabe erfolgte Kapitalfluss zu Gunsten der begünstigten Drittstaaten je zurückbezahlt werden kann. Als Folge von Zahlungsausfällen dürfte ein erhöhter chinesischer Einfluss auf erwähnte Staaten ausgeübt werden.

Eines ist klar, China verfolgt seine Pläne mit eiserner Faust und weiss seine Stärken einzusetzen. Doch vielerorts – insbesondere in Europa – wird China der Weg zur «stillen Invasion» durch ein Wegschauen und nicht einheitlicher Strategie seitens der Europäischen Union geebnet. Es wird einiges an Geschick und Agilität verlangen, um den weiteren Ausbau des politischen Einflusses Chinas durch wirtschaftliche Abhängigkeiten entgegenzutreten. Zumindest in Deutschland scheint sich nun der Widerstand gegen einen möglichen Einstieg von Cosco bei einem Hamburger Container-Terminal zu verfestigen. Scheinbar soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das betreffende Terminal Tollerort kürzlich als kritische Infrastruktur eingestuft haben, womit es als besonders schützenswert gilt. Im vergangenen Oktober einigte sich das deutsche Kabinett, dass Cosco statt wie ursprünglich geplant 35 Prozent lediglich 24.9 Prozent des Terminals erwerben könne. Doch dieser Deal könnte nun aufgrund der neuen Einstufung seitens dem BSI fallen gelassen werden.

Die Schilderungen zeigen eindrücklich, wie China konsequent eine ehrgeizige Wachstumsstrategie verfolgt und nicht in Jahren, sondern mehreren Dekaden denkt (siehe Initiative China 2049 – 100. Gründungsjubiläum der Volksrepublik China). China spaltet die Gemüter, bewegt uns zwischen Faszination und Bedenken vor dem unbekannten Riesen – doch eines ist sicher: Asiens Potenzial ist noch längst nicht ausgeschöpft und bietet neben den bekannten Risiken auch eine Vielfalt an Anlagechancen. Als langfristig denkende Investoren geniessen Investments in Asien – insbesondere mit Fokus China – seit längerer Zeit einen fixen Platz in unseren breit diversifizierten Portfolios.

虑到这一点,我们祝你有一个愉快的夏天,并保持投资

Neuerungen im Erbrecht 2023 – das müssen Sie wissen

Simon Stemmer, Advokat und Notar

Jedes Leben endet früher oder später. Sterben macht Erben oder wie die  Franzosen zu sagen pflegen: «Le mort saisit le vif» – der Tote ergreift den Lebendigen. Jeder und jede wird einmal davon betroffen sein. Wer erbt und was mit den hinterlassenen Vermögenswerten geschieht, bestimmt das Gesetz. Ein künftiger Erblasser oder eine künftige Erblasserin kann jedoch mit einer Verfügung von Todes wegen davon abweichen und für seinen respektive ihren Nachlass anderslautende Regelungen treffen. Den dabei zu beachtenden Rahmen bestimmt wiederum das Gesetz.

Das geltende Schweizerische Erbrecht stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1912. Es ist somit über 100 Jahre alt. Das Schweizer Erbrecht soll nun schrittweise revidiert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst werden. Ein erster Teil der Revision ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.

Eltern haben keinen Pflichtteil mehr
Seit dem 01. Januar 2023 gehören die Eltern des Erblassers oder der Erblasserin nicht mehr zu den pflichtteilsgeschützten Erben. Sie bleiben jedoch weiterhin gesetzliche Erben, sofern der Erblasser oder die Erblasserin keine Nachkommen (Kinder, Kindeskinder, usw.) hinterlässt. Der Pflichtteilanspruch der Eltern betrug bis 31. Dezember 2022 die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Wenn der Erblasser oder die Erblasserin unverheiratet und ohne Nachkommen verstirbt, erben die Eltern den gesamten Nachlass, sofern keine anderslautende Verfügung besteht. An die Stelle von Vater und Mutter, die vorverstorben sind, treten deren Nachkommen, somit die Geschwister und Geschwisterkinder des Erblassers oder der Erblasserin. Fehlen auch diese gelangt die Erbschaft von Gesetzes wegen an die Grosseltern bzw. bei Vorversterben wiederum an deren Nachkommen, somit an Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen des Erblassers oder der Erblasserin. An der bisherigen Regelung ändert die Gesetzesrevision nichts.

Neben einem Ehegatten erben die Eltern eines oder einer kinderlos Verstorbenen von Gesetzes wegen einen Viertel des Nachlasses, sofern keine anderslautende Verfügung besteht. An der bisherigen Regelung ändert die Gesetzesrevision nichts.

Neu ist, dass der Erbanspruch der Eltern durch eine Verfügung von Todes wegen, also durch ein Testament oder einen Erbvertrag, gänzlich wegbedungen und aufgehoben werden kann. In der Nachlassplanung muss somit auf den bisherigen Pflichtteilsanspruch der Eltern keine Rücksicht mehr genommen werden.

Was bedeutet das konkret?
Hinterliess der Erblasser oder die Erblasserin bis 31. Dezember 2022 weder einen Ehegatten noch Nachkommen, jedoch seine Eltern, mussten diese mit der Hälfte des Nachlasses berücksichtigt werden. Hinterliess er oder sie einen Ehegatten, mussten die Eltern immer noch mit einem Achtel seines oder ihres Nachlasses berücksichtigt werden. Seit dem 01. Januar 2023 kann der Erblasser oder die Erblasserin die Eltern vom Erbe ausschliessen und anderweitig verfügen. Es besteht kein Anfechtungsrisiko mehr.

Aber Achtung: Ohne eine Verfügung von Todes wegen gelangt das gesetzliche Erbrecht weiterhin zur Anwendung. Sollen die Eltern vom Erbe ausgeschlossen werden, muss dies mittels Testament oder Erbvertrag verfügt werden.

Reduktion der Pflichtteile für Nachkommen
Von Gesetzes wegen und ohne anderslautende Verfügung erhalten die Kinder die ganze Erbschaft zu gleichen Teilen, wenn sie nicht mit einem überlebenden Ehegatten des Verstorbenen oder der Verstorbenen zu teilen haben. Neben einem überlebenden Ehegatten und ohne anderslautende Verfügung erhalten die Kinder von Gesetzes wegen die Hälfte der Erbschaft.

Seit dem 01. Januar 2023 beträgt der Pflichtteilsanspruch der Nachkommen neu die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs. Vor der Revision betrug dieser Pflichtteilsanspruch drei Viertel ihres gesetzlichen Erbanspruchs.

Diese Pflichtteilsreduktion ist ein zentraler Punkt der Gesetzesrevision. Sie ermöglich einen deutlich grösseren Handlungsspielraum in der Nachlassplanung. Die Reduktion der zu beachtenden Pflichtteile bewirkt, dass die frei verfügbare Quote neu mindestens die Hälfte des Nachlasses beträgt.

Pflichtteilsanspruch im Scheidungsverfahren
Die pflichtteilsgeschützte Quote des Ehepartners beziehungsweise des eingetragenen Partners bleibt von der Revision unberührt und damit unverändert bestehen. Sie beträgt weiterhin die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Neu erlischt aber der Pflichtteilsanspruch bereits bei einem hängigen Scheidungsverfahren oder wenn das Paar während mindestens zwei Jahren getrennt gelebt hat. Bislang war dies erst der Fall, nachdem das Paar rechtskräftig geschieden oder die eingetragene Partnerschaft aufgelöst war.

Schenkungsverbot nach Abschluss eines Erbvertrags
Durch den Abschluss eines Erbvertrags (beispielsweise unter Ehegatten und Nachkommen) können die Vertragsparteien zum Beispiel Erbverzichte und Begünstigungen vorsehen. Bis 31. Dezember 2022 konnten die Vertragsparteien trotz Abschluss eines Erbvertrags weiterhin frei über ihr ganzes Vermögen verfügen.

Diese Verfügungsfreiheit hat sich per 01. Januar 2023 zu einem eigentlichen Schenkungsverbot gewandelt: Neu sind nach Abschluss eines Erbvertrags grundsätzlich alle Schenkungen anfechtbar, sofern es sich nicht um Gelegenheitsgeschenke handelt und sofern der Erbvertrag solche Schenkungen nicht ausdrücklich zulässt.

Unveränderte Formvorschriften
Verfügungen von Todes wegen unterstehen zwingenden gesetzlichen Formvorschriften. Ein Testament muss entweder handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet sein oder es muss vor einem Notar / einer Notarin und unter Mitwirkung von zwei Zeugen errichtet werden. Der Erbvertrag muss immer unter Mitwirkung von zwei Zeugen durch einen Notar / eine Notarin öffentlich beurkundet werden. Durch die Gesetzesrevision erfahren diese Formvorschriften keine Änderung.

Müssen bestehende Testamente / Erbverträge angepasst werden?
Das neue Recht kommt zur Anwendung, sofern der Erblasser oder die Erblasserin nach dem 31. Dezember 2022 verstorben ist. Das anwendbare Recht bestimmt sich einzig nach dem Todestag. Die Gesetzesrevision sieht keine Übergangsregelung vor.

Es empfiehlt sich, bereits errichtete Testamente und Erbverträge zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Ist in einem Testament / Erbvertrag klar geregelt, ob alt- oder neurechtliche Pflichtteilsregelunge zur Anwendung gelangen? Stimmt der Inhalt der Urkunde immer noch mit dem Willen des oder der Verfügenden (und im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen) überein? Falls nein, sollte allenfalls eine Anpassung oder Ergänzung des Dokuments in Betracht gezogen werden.

Praxisbeispiel
Ein Ehepaar hat keine gemeinsamen Kinder. Der Ehemann hat zwei Kinder aus erster Ehe. Die Eltern der Ehefrau leben noch. Das Ehepaar möchte sich maximal begünstigen und hat bereits vor längerem letztwillig verfügt. Aufgrund der Gesetzesrevision kann die Begünstigung nun verbessert werden.

Die Ehefrau kann den Ehemann neu als Alleinerben einsetzen.

1.) Ich hebe hiermit alle bisher errichteten Testamente vollumfänglich auf.

2.) Aus meinem Nachlassvermögen sind vorweg alle offenen Verbindlichkeiten zu bezahlen sowie ein angemessener Betrag für die Beerdigung sicherzustellen.

3.) Ich setze meinen Ehemann ……………, geboren am …….., als Universalerben für meinen gesamten Nachlass ein.

4.) Sofern ich nach meinem Ehemann …………… oder gleichzeitig mit ihm versterbe, so dass er mich nicht beerben kann, soll die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommen.

Der Ehemann kann der Ehefrau neu drei Viertel des Nachlasses zuwenden.

1.) Ich hebe hiermit alle bisher errichteten Testamente vollumfänglich auf.

2.) Aus meinem Nachlassvermögen sind vorweg alle offenen Verbindlichkeiten zu bezahlen sowie ein angemessener Betrag für die Beerdigung sicherzustellen.

3.) Meine Kinder …………………………….., und ………………………………, setze ich auf den vom Gesetz vorgesehenen Pflichtteil. Die verfügbare Quote meines Nachlasses wende ich meiner Ehefrau ……………… zusätzlich zu ihrem gesetzlichen Erbanspruch zu. Sie erhält somit drei Viertel meines Nachlasses.

4.) Sofern ich nach meiner Ehefrau ……………… oder gleichzeitig mit ihr versterbe, so dass sie mich nicht beerben kann, soll die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommen.

 

Unternehmensnachfolge – ein Ausblick
Stand heute existiert in der Schweiz kein bürgerliches Unternehmenserbrecht, im Gegensatz zum bäuerlichen Erbrecht. Es sind jedoch gesetzliche Änderungen geplant. Der Bundesrat hat im Juni 2022 eine Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Was könnte künftig auf uns zukommen?

Hinterlässt der Erblasser ein Unternehmen, könnte dieses in Zukunft als Ganzes und auf Antrag einem Erben zugewiesen werden. Bis dato ist dies aufgrund der gesetzlichen Regelungen praktisch unmöglich. Als Folge davon muss die Unternehmung verkauft und der Erlös unter den Erben geteilt werden.

Wird das Unternehmen durch einen Erben übernommen, hat dieser in aller Regel Ausgleichszahlungen an die anderen Erben zu leisten. Hierfür sieht der Gesetzesentwurf einen Zahlungsaufschub vor. So würde die Übernahme einer Unternehmung faktisch überhaupt erst möglich, ohne dass der Übernehmende in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten käme.

Schliesslich ist vorgesehen, beim Übernahmewert auf den Verkehrswert der Unternehmung im Zeitpunkt der lebzeitigen Übertragung abzustellen, und nicht mehr auf den Zeitpunkt des Erbgangs. Damit soll verhindert werden, dass der übernehmende Nachkomme einen selber erwirtschafteten unternehmerischen Gewinn nach dem Tod Erblassers oder der Erblasserin mit den übrigen Erben teilen muss. Umgekehrt müssen die übrigen Erben auch keinen Verlust mittragen.

Fazit
Die Erbrechtsrevision führt zu mehr Freiheiten in der Nachlassplanung. Mehr Freiheiten bedeuten selbstredend auch mehr Verantwortung. Von den neuen Möglichkeiten kann jedoch nur zu Lebzeiten Gebrauch gemacht werden. Es ist deshalb nie zu früh, leider aber oft zu spät, sich Gedanken über den eigenen Nachlass zu machen.

 

Der Autor, Simon Stemmer, ist Rechtsanwalt und Notar. Im Jahr 2011 gründete er die Kanzlei STEMMER – Advokatur & Notariat – in Liestal. Seine berufliche Laufbahn startete er beim Schweizerischen Bankverein, Basel, im Bereich Erbschaften. Es folgten Tätigkeiten als Jurist beim Bundesamt für Wohnungswesen, als langjähriger Notar und Grundbuchverwalter beim Kanton Basel-Landschaft sowie als Leiter Immobilienverträge im Stab ETH-Rat, Zürich.

Langfristige Rendite auf hoher See

 

Stellen Sie sich vor: Ihre neu gebaute Renditeliegenschaft ist für das kommende Jahrzehnt vollständig mit Langzeitmietern gebucht und wird durch den marktführenden Liegenschaftsverwalter betrieben. Ihr Neubau verfügt zudem über 20 % mehr Mietfläche, stösst fast 40 % weniger Kohlendioxid aus und ist deutlich energieeffizienter als vergleichbare Altbauten. Stellen Sie sich vor, dass Sie bereits heute substanziell zur Energiewende beitragen und zudem eine jährliche Zielrendite von neun bis zehn Prozent erwarten können. Traumvorstellungen? Nicht auf hoher See!

Haupttransportweg Ozean 

Der wichtigste Verkehrsträger für den Welthandel ist die Schifffahrt. Rund 90 % oder knapp 10.7 Mrd. Tonnen der weltweit gehandelten Waren und Güter werden über die Meere transportiert, wobei dieser Transport weniger als 3 % der weltweiten Treibhausgasemissionen ausmacht. Die Ozeane sind somit die Haupttransportwege für den Welthandel. Da die Nachfrage nach globalen Gütern weiter stetig steigen wird, dürfte sich Schätzungen zufolge das Volumen des Seehandels bis 2050 verdreifachen.

Eine Nische in der Handelsschifffahrt

Zu Beginn des Jahres 2021 zählte die weltweite Handelsschifffahrtsflotte rund 100’000 Schiffe mit 100 Bruttoregistertonnen und mehr. Dabei denkt man üblicherweise an Containerschiffe und Öltanker. Doch es gibt noch weitere relevante Frachtschiffstypen. Absteigend nach Bruttoregistertonnen in % umfasst die weltweite Handelsschifffahrtsflotte:

  • Massengutfrachter ~43 %
  • Öltanker ~29 %
  • Containerschiffe ~13 %
  • diverse Schiffstypen 11 %, wie Gas- und Chemietanker, Offshore-Installationsschiffe, Fähren und Passagierschiffe
  • Stückgutfrachter ~4 %

Die Flotte der Stückgutfrachter ist klein im Vergleich zu den Flotten der Massengutfrachter und Containerschiffen. Und im Bereich der Stückgutfrachter sind sogenannte Mehrzweckschiffe eine Nische. Mehrzweckschiffe, häufig ausgestattet mit Schwerlastkränen, transportieren alle Arten von Gütern – von Containern, Massen- und Schüttgut bis zu komplexen, schweren Infrastrukturgütern, wie Brückenköpfen, Eisenbahnwaggons oder Windturbinen und Rotorblättern. Das macht sie zum Schweizer Taschenmesser der Schifffahrt. Doch seit dem Ende des letzten Schifffahrtsbooms vor einem Jahrzehnt wurden kaum noch Mehrzweckschiffe gebaut. Daher ist die weltweite Flotte massiv überaltert und ihre Erneuerung überfällig. Das Durchschnittsalter der globalen Mehrzweckschiffsflotte beträgt 19 Jahre. Die durchschnittliche Betriebszeit eines Schiffes beträgt 25 Jahre.

Briese Schiffahrt: ein Pionier in der Mehrzweckschifffahrt 

Briese Schiffahrt, eine deutsche Reederei in Familienbesitz, ist Weltmarktführerin in der Mehrzweckschifffahrt und im Besitz der grössten Flotte von über 130 Schiffen. Sie hat in den letzten 30 Jahren über 160 Schiffe gebaut, gekauft, betrieben und verkauft und dabei attraktive Renditen für ihre Gesellschafter erwirtschaftet.

Zur Unternehmensgruppe gehört unter anderem auch das Chartergeschäft, das von BBC Chartering für die Hochseeschifffahrt und von Briese Chartering für die Küstenschifffahrt ausgeübt wird. Zudem betreibt Briese Schiffahrt die Forschungsschiffe der Bundesrepublik Deutschland und ihren Bundesländern.

Hohe Nachfrage 

Vor rund fünf Jahren war die Handelsschifffahrt am Tiefpunkt ihrer Krise angekommen. Die Schiffswerte- und Charterraten notierten auf historisch tiefen Niveaus. Maritime Transporte waren so günstig wie nie, Laderaum war im Überfluss verfügbar, und die Lieferketten funktionierten wie ein Schweizer Uhrwerk. Viele Hochseereeder mussten in der vergangenen Dekade die Segel streichen, und der Markt der Mitbewerber konsolidierte. Und obwohl zu dieser Zeit Kapital billig und von Inflation keine Rede war, erlaubte die Marktlage keine Investitionen in Neubauten. Die globale Handelsflotte war bereits deutlich überaltert, auch technologisch, und ihre Erneuerung längst überfällig, denn seit dem Ende des letzten Schifffahrtsbooms der Nullerjahre wurden kaum noch Schiffe gebaut.

Mit der überfälligen Flottenerneuerung war es nur eine Frage der Zeit, bis die Charterraten wieder steigen würden. Die pandemiebedingten Lieferkettenverwerfungen haben diese Entwicklung beschleunigt. So konnten mit den massiv steigenden Charterraten nun viele Reedereien wieder neue Schiffe ordern.

Die Schiffsbauwerften für Handelsschiffe sind praktisch alle in Asien besiedelt. Natürlich ziehen es die Werften vor, grosse Containerschiffe mit viel Stahl und ohne zusätzliche Komplexität, wie Kräne, zu bauen. So sind zurzeit die meisten Werften mit dem Bau von Containerschiffen mit Längen bis zu 400 Metern bis im Jahr 2024 ausgebucht. Leider bedeutet dies, dass zurzeit keine Werft den Auftrag zum Bau eines nur rund 150 Meter langen, komplexen Mehrzweckschiffs zu einem akzeptablen Baupreis annehmen wird. Die Erneuerung der globalen Mehrzweckschiffsflotte ist deswegen um weitere Jahre aufgeschoben, und ihr Durchschnittsalter erhöht sich weiter.

Aus Weitsicht Schiffe bestellt 

Vorausschauend auf diese Entwicklung hat Briese Schiffahrt bereits 2018 zehn Mehrzweckschiffe der neuesten Generation gesichert. Die neuen Briese F-500 generieren gegenüber dem meistverwendeten Arbeitstier in der Branche, dem F-Typen, bis zu 40 % weniger CO₂-Emissionen und verbrauchen bis zu 27 % weniger Treibstoff. Der Laderaum wurde auf ~17’600 m³ und die Deckfläche auf ~1’800 m² gesteigert. Die beiden Kräne können Lasten bis zu je 250 Tonnen (+108 %) oder in Kombination bis zu 500 Tonnen heben. Die Auslieferungen des neuen Briese F-500 Typs begannen im Verlauf des Jahres 2020 und laufen bis Ende 2023.

Investieren in Schiffe 

Professionelle und institutionelle Schweizer Investoren, wie Unternehmer und Manager, vermögende Private, Family-Offices, Pensionskassen usw. sind an jedem der ausgelieferten Schiffe dieser Neubauserie substanziell und direkt als Gesellschafter beteiligt. Univest Family Office hat sich im September als erster Investor via einer verbrieften und bankfähigen Zertifikatslösung indirekt am Geschäftserfolg des jüngsten Schiffes dieser Neubauserie – BBC Manila – beteiligt.

Die Schiffsbeteiligung mittels Zertifikats ist ein Novum am Schweizer Markt. Das privat platzierte strukturierte Produkt in Form eines Actively Managed Certificate (AMC) ist eine innovative Lösung, die es Investoren komfortabel und effizient ermöglicht, am Erfolg von Briese Schiffahrt über die nächsten Jahre teilzunehmen. Das AMC wurde von Ventum Group Issuer PCC Ltd., Guernsey, herausgegeben und wird lokal in der Schweiz durch die Briese Schiffahrt (Schweiz) AG verwaltet.

Garantiert ausgelastet 

Briese Schiffahrt garantiert die Vollbeschäftigung des Schiffs während der Laufzeit des Zertifikats. Schon heute liefert die Briese Schiffahrt Flotte jedes zweite Windrad über die Weltmeere. Die Zukunft der neue Briese F-500 ist umso vielversprechender, da nicht viele Mehrzweckschiffe die neuen Generationen von Windrädern mit Rotorblättern von über 107 Meter Länge transportieren können – und Windkraft wird ein exponentielles Wachstum erleben. Die neue Briese F-500 ist zudem ökoeffizient und für die Zukunft gewappnet. Denn die Weltschifffahrtsorganisation (IMO) wird ab 2023 eine weitere Reihe von neuen Vorschriften und Meilensteine einführen, um die Emissionen von Schiffen und Kohlenstoffintensität für alle Schiffe bis 2030 zu reduzieren.

Gerüstet für die Zukunft

Des Weiteren plant die EU, die maritime Schiffahrt in den kommenden Jahren in ihr Emissionshandelssystem (EU-EHS) einzubinden. Viele Schiffe können die kommenden Regulationen nur mit Drosselung ihrer Fahrgeschwindigkeit erreichen. Reduzierte Transportgeschwindigkeiten und geringe Neubauaktivitäten werden zu einer weiteren Verknappung der Transportkapazitäten führen, während die zunehmend staatlich geförderten Infrastrukturprojekte nach Transportlösungen suchen werden. Wer im Besitz von Mehrzweckschiffen neuster Generation ist, wird diese langfristig halten wollen.

Der Autor, Patric Käser, ist Mitgründer und Geschäftsführer der Briese Schiffahrt (Schweiz) AG. Seine berufliche Karriere startete er beim Schweizerischen Bankverein in Basel als Auszubildender, wo er unter anderem Schweizer Rheinschiffe finanzieren durfte. Für über zwei Jahrzehnte war Patric Käser im Investment Banking in der Schweiz und im Ausland tätig, wo er auch seine Freude am Spedition, Transport- und Logistik-Sektor entwickelte.

Zur Website der Briese Schiffahrt (Schweiz) AG

Der Wert der Kunst

Ein Auktionsrekord scheint in der Kunstwelt den nächsten zu jagen. Längst haben wir uns daran gewöhnt, Kunstwerke mit siebenstelligen Beträgen in Verbindung zu bringen. Leonardo da Vincis «Salvator Mundi» wechselte im November 2017 für USD 450 Mio den Besitzer, und erst vor einigen Tagen wurde Andy Warhol’s «Shot Sage Blue Marilyn» aus der Sammlung von Doris und Thomas Ammann für USD 195 Mio in New York versteigert.

Doch nicht nur an aufwendig inszenierten Auktionen und exklusiven Events in den Kunstmetropolen der Welt werden Rekordverkäufe erzielt. In sogenannten «Privatverkäufen», diskret und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, fanden in den letzten Jahren einige der grössten Kunstverkäufe statt. Die Nachfrage danach ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Bekannt wurde 2015 der Verkauf von Paul Gauguin’s Nafea Faa Ipoipo (Wann heiratest du?)  für USD 210 Mio aus einer Basler Privatsammlung.

Der Kunstmarkt in wenigen Zahlen

Laut den gerade erst veröffentlichten Zahlen * erreichte der globale Kunstmarkt im Jahr 2021 einen geschätzten Umsatz von USD 65.1 Mia. Das stellt nach den pandemiebedingten Krisenjahren eine Steigerung von 29% dar. Der Kunstmarkt ist damit finanziell weit weniger bedeutend als man zuweilen denken könnte. Doch am NYSE, dem New York Stock Exchange, wird ein Vielfaches des jährlichen Kunstmarkts gehandelt – jeden Tag.

Öffentlich vs. privat

Die Unterteilung des Kunstmarkts in einen «öffentlichen» und einen «privaten» Markt führt dazu, dass der Kunstmarkt als intransparent wahrgenommen wird. Verkaufszahlen liegen für die Auktionshäuser vor – den öffentlichen Markt. Ihr Umsatz belief sich 2021 auf USD 26.3 Mia. Diese Zahlen können über die globale Datenbank artnet abgerufen werden und liegen allen Interessierten vor. Hingegen fehlen verlässliche Informationen für Privatverkäufe über Kunsthändler, Galerien und an Messen. Und diese machten 2021 mit USD 34.7 Mia immerhin 54% des gesamten Markts aus. Ein Grossteil des Handels tritt somit nur selten in die Wahrnehmung der Öffentlichkeit

Highlights vs. Alltag

Dennoch ist der Kunstmarkt weit weniger sensationell, als man bisweilen denken könnte. Rekordergebnisse sind die Highlights des Kunstmarkts. Die eingangs genannten Spitzenverkäufe erregen Aufsehen und werden weltweit in den Medien kommuniziert. Doch solche Highlights sind eine Seltenheit. Tatsächlich stellen Werke mit einem Verkaufspreis über USD 5 Mio jedoch lediglich 15 % der Umsätze an Auktionen dar. Gar die Hälfte aller Werke werden zu einem Preis unter USD 500’000 verkauft.

Im privaten Kunsthandel, an Messen und in Galerien werden sogar über 80% der Werke zu einem Verkaufspreis unter USD 50’000 verkauft. Nur gerade vier Prozent erzielen mehr als eine Million USD.

Basel als Zentrum des internationalen Kunstmarkts

Diese Woche ist Basel wie jedes Jahr seit der ersten Ausgabe der Art Basel im Juni 1970 das Zentrum für die internationale Kunstwelt. Die bekanntesten Galerien weltweit bieten hier ihre besten Werke zum Verkauf an. Doch warum gerade Basel?

Das ist sicher kein Zufall. 1661 kauften die Stadt und die Universität Basel das legendäre Amerbach-Kabinett. Im selben Jahr wurde es im Haus zur Mücke am Schlüsselberg öffentlich ausgestellt. Seit damals verfügt Basel über die älteste Museumssammlung eines bürgerlichen Gemeinwesens. Dies geschah zu einer Zeit, als Kunstsammlungen das Privileg einer aristokratisch geprägten Welt waren und nur in Palästen oder privaten Residenzen ausgestellt waren. Das Amerbach-Kabinett in Basel war also eine echte Sensation und ein Pionierschritt im internationalen Kunstwesen. Zum Vergleich: Der Louvre in Paris wurde erst 1793, also über 130 Jahre später der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Seither haben Kunst und das Leben mit Kunst in Basel eine bedeutende Tradition und einen wichtigen Stellenwert. Auch deswegen verfügt die Stadt – insbesondere gemessen an ihrer Grösse – über eine eindrückliche Museumsdichte. Und darüber hinaus befinden sich hier auch bedeutende Privatsammlungen, die ihrerseits immer wieder von sich reden machen.

Vermögenswert Kunst

Kunst wird vererbt, gesammelt, gekauft und wieder verkauft. Sammelleidenschaft, Passion für die Kunst, Interesse für einen Künstler, eine Kunstrichtung, als Anlage oder einfach aus Freude an den Kunstwerken – die Gründe, mit Kunst zu leben sind vielfältig.

Wichtig ist, dass Kunst immer auch einen Vermögenswert darstellt und entsprechend behandelt werden sollte – genauso wie andere Sachwerte auch. Professionelle Inventarisierung und Dokumentierung geben den Überblick über Vorhandenes. Dies ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei Erbschaft, Versicherungsfragen, Steuerfragen, Veräusserung, Nachlassplanung oder Scheidung und Trennung. Berney Fine Arts Services bietet diese Dienstleistungen an – diskret, gewissenhaft und verlässlich !

Angela Berney ist Gründerin von Berney Fine Arts.

 

*”The Art Basel and UBS Global Art Market Report”, Dr. Clare McAndrew, Arts Economics

Elektronisches Hausieren – eine neue Form der Penetranz

Und täglich grüsst das Murmeltier

In jüngster Vergangenheit erreicht uns – nicht wie im Titel einer einst bekannten Komödie der Gruss des bekannten Alpennagers – die täglich wiederkehrende Bittstellerei mehr oder minder seriöser Investmentfirmen. Spricht man mit Kolleginnen und Kollegen aus der Branche, so fällt auf, dass insbesondere Vermögensverwalter*innen diese Problematik bestens bekannt ist. Ein nicht zu unterschätzender Teil der täglichen Arbeitszeit wird davon in Anspruch genommen, sich dieser modernen Wegelagerei zu entziehen. Die oft verwendete Tarnung als selbstdeklarierte Anlageboutiquen soll den Hauch von Seriosität und Exklusivität versprühen. Wo früher noch der Daumen an der Türglocke wund geklingelt wurde, wird heutzutage das Gegenüber mit dem Aufpoppen neuer Nachrichten im Postfach und mitunter an Nötigung grenzenden Telefonaten aus der Fassung gebracht.

Vom Nahverkehr bis zur Rinderfarm

Einige Beispiele gefällig? Mehrfach und hartnäckig wurden wir zur finanziellen Beteiligung am Nahverkehr in den Britischen Midlands gedrängt. Ebenso wurde auf penetrante Art und Weise versucht, uns die Übernahme einer Rinderfarm in Nebraska oder eine einseitig aussichtsreiche Beteiligung an einem gambischen Solarpark schmackhaft zu machen. Da kommt uneingeschränkte Freude auf. Die Reihe absurder Beteiligungsideen ist beliebig ausführbar.

Seit der Aufhebung der Homeoffice-Pflicht nimmt dieses Phänomen deutlich an Fahrt auf. Man darf an dieser Stelle spekulieren, dass mit der geordneten Rückkehr in den normalen Büroalltag die Motivation seitens der Verkaufsmannschaft einen neuen Auftrieb geniesst. Während, bedingt durch die Pandemie, zahlreiche Wirtschaftszweige existenzielle Nöte durchlebten, erwies sich die Finanzbranche als erstaunlich resilient. Getragen von starken Kursbewegungen schnupperte manch ein Anbieter Morgenluft und versucht seither, den Herdentrieb für seine eigenen Interessen zu nutzen.

Datenschutz? Fehlanzeige

In jüngeren Tagen nannte man sich Vertreter oder salopp Aussendienstler. Heute und neudeutsch heisst es Sales Representative im Business Development. Während man sich bei der Funktionsbeschreibung gerne im hier und jetzt bewegt, schenkt man der gängigen Gesetzgebung meist weniger Beachtung. Dabei ist in der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit Mai 2018 klar geregelt, dass keine automatisierten Vertrieb-Mailings ohne vorherige Zustimmung seitens des potenziellen Neukunden versendet werden dürfen.

Immer wieder Krypto

Insbesondere die Exponenten der Kryptobranche lassen keinen Versuch ungenutzt, das bereits lädierte Image weiter zu ramponieren. Dies zeigt sich in einem wahren undifferenzierten verkäuferischen Saubannerzug mit der immer wiederkehrenden Mär, dass Kryptoassets nicht mit Aktienanlagen korrelieren und de facto den Charakter von digitalem Gold innehaben. Die jüngste Vergangenheit widerlegte diese These auf eindrückliche und für manch einen schmerzhafte Art und Weise.

Man spricht und versteht in Basel Deutsch

Es bleibt daher auch immer wieder schleierhaft, weshalb Unternehmen, vornehmlich domiziliert in den beiden Kantonen mit Z, Anfragen für mögliche Geschäftsbeziehungen in klangvoll verfassten englischen Mails versenden müssen. Gut möglich, dass wir hier am Rheinknie einfach zu altmodisch sind oder nicht den ganzen «fancy stuff» in hippen Verkaufsseminaren eingetrichtert erhielten.

C’est le ton qui fait la musique

Jede Geschäftsbeziehung fängt mit einer persönlichen Ansprache an. Es reicht nicht, sein Angebot anonym in den ewigen Äther zu posaunen. Das wird definitiv auf taube Ohren stossen. Auch gilt es, ein Einfaches «Nein» zu akzeptieren, ohne fortan auf eine detaillierte Erklärung zu pochen – getreu dem Ausdruck, «Keine Antwort ist auch eine». Ebenso ist es ratsam, sich mit dem Gegenüber vor der Kontaktaufnahme zu beschäftigen und sich die Frage zu stellen, ob die dargebrachte Dienstleistung sowie das zu vertreibende Produkt für den potenziellen Kunden überhaupt in Frage kommt. Man dürfte also gewissermassen abschätzen, ob ein Wüstenbewohner tatsächlich Bedarf an Regenstiefeln hat.

Es geht auch anders

Um einen versöhnlichen Schluss zu finden sei erwähnt, dass es sie gibt, die guten, professionellen, angenehmen und integren Dienstleister und Produktanbieter. Wir arbeiten mit einer Vielzahl von ihnen seit Jahren erfolgreich zusammen und pflegen einen gegenseitig professionellen und freundschaftlichen Austausch. Ihre wertvollen Beiträge und geschätzten Kontakte möchten wir nicht missen. Dafür bedanken wir uns!

Performance – der Heilige Gral der Finanzmärkte

UNIVEST Blogbeitrag Performance

Die letzten Wochen und Monate verlangten Investoren viel Disziplin sowie ein klares Bekenntnis zu einer umsichtigen Anlagestrategie ab. Natürlich sind die Herausforderungen eines Anlegers in keinster Weise mit dem Leid der Menschen in der Ukraine vergleichbar. Der von Russland geführte Krieg in der Ukraine hat eine neue Dimension des Schreckens hervorgebracht. Und auch wenn weder Russland noch die Ukraine einen massgeblichen Einfluss auf die globale Wirtschaftsleistung haben, sind die Folgen für Unternehmen spürbar und messbar – in der Form von höheren Energiepreisen sowie einer damit verbundenen hartnäckigeren Inflation an den Finanzmärkten.

Des Weiteren sorgt die restriktivere Geldpolitik in den USA sowie in Europa zu steigenden Zinserwartungen und damit zu steigenden Renditen bei Staatsanleihen. In den USA beträgt die Rendite 10-jähriger Treasuries rund 2.80%, so viel wie seit über drei Jahren nicht mehr. Vor rund einem Jahr lag diese noch bei verhaltenen 1.40%. Die nachlassende konjunkturelle Dynamik in Kombination mit dem so oft als transitorisch bezeichneten Preisdruck sorgt für stagflationäre Tendenzen und generiert mit den bereits vorhandenen Risikofaktoren ein herausforderndes Anlageumfeld.

Es gilt dementsprechend umso mehr, einen kühlen Kopf zu bewahren. Ein Blick hinter die Kulisse der zentralen Kennzahl «Performance» kann dabei besonnene Dienste leisten. Unser aktuellster Blogbeitrag nimmt diese Thematik auf.

Was bedeutet Performance?

Zunächst wenden wir uns dem Wort «Performance» zu. Was bedeutet dieses per Definition genau? Performance wird im neudeutschen Sprachgebrauch in vielerlei Hinsicht verwendet, beispielsweise für die Leistung eines Spitzensportlers, eines Künstlers oder eines Sportwagens. Doch dies interessiert uns im aktuellen Kontext nicht, auch wenn diese Leistungsausweise je nach privater Interessensauslegung gelegentlich Tränen der Freude auslösen können. Uns geht es hingegen um die Bedeutung in der Finanzmathematik.

Grundsätzlich kann der Anglizismus wie folgt beschrieben werden: Die «Performance» stellt den prozentualen Wertzuwachs eines Wertpapiers oder eines Portfolios (Wertschriftendepots) über eine bestimmte Periode dar. Die grundsätzliche Berechnung ist demnach simpel. Es gibt allerdings mehrere Methoden, um diesen Wertzuwachs zu messen. Unterschieden wird hauptsächlich zwischen der zeitgewichteten Rendite (time-weighted return, TWR) und der geldgewichteten Rendite (money-weighted return, MWR). Ohne dabei zu sehr in die Tiefen dieser beiden Berechnungsmethoden einzutauchen, gilt es dabei insbesondere einen nennenswerten Unterschied hervorzuheben. Im Gegensatz zur zeitgewichteten Rendite setzt die geldgewichtete Rendite den erzielten Erfolg ins Verhältnis zum durchschnittlich investierten Kapital. Ohne Ein- und Auszahlungen wären die Resultate der beiden Berechnungsmethoden identisch.

Beeinflussende Faktoren

Die Performance wird neben der offensichtlichen Wertentwicklung der zugrundeliegenden Wertpapiere durch weitere Faktoren wie Cashflow (Geldfluss) oder Gebühren beeinflusst. Die Gebührenkomponente der Performance wird unter anderem durch die Börsenweisheit «Hin und her macht Taschen leer» karikiert. Dies soll hingegen nicht heissen, dass ausschliesslich eine «Buy and Hold»-Strategie zielführend ist. Gegen sinnvolle Gewinnmitnahmen ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Anleger sollten sich allerdings vor dem sogenannten «Market Timing» hüten. Denn wer stets versucht, die optimalen Ein- und Ausstiegskurse zu finden, muss ausserordentlich hohe Opportunitätskosten tragen.

Dieser Fakt lässt sich beeindruckend mittels folgender Statistik veranschaulichen: Bei einer Investition in den MSCI All Country World-Index über eine Periode von zehn Jahren1 würde sich der Gewinn um nahezu 40% verringern, wenn die fünf Tage mit der besten Performance dieses Zeitraums verpasst worden wären. Dies zeigt also im Umkehrschluss, dass sich bei der Strategie «Market Timing» im Gegensatz zur konkurrierenden «Buy and Hold»-Strategie die Wahrscheinlichkeit von höheren Opportunitätskosten substanziell erhöht.

Die richtige Anlagestrategie zahlt sich aus.

Aktienengagements stellen langfristige Investitionen dar. Insofern dürfte sich ein langfristiger Strategieansatz statistisch betrachtet auch zukünftig auszahlen. Doch weshalb ist eine individuelle und auf die Bedürfnisse des Anlegers ausgelegte Anlagestrategie zentral? Ein Blick in die Statistik zeigt, dass historisch rund 80% der Performance auf die definierte Anlagestrategie zurückzuführen sind. Die strategische Anlageallokation definiert die langfristigen Gewichtungen der verschiedenen Anlageklassen und damit die zu verfolgende Anlagestrategie.

Es zeigt sich also, dass das Wort «langfristig» insbesondere bei Aktieninvestitionen einen wesentlichen Faktor darstellt, sei es bezüglich dem Anlagehorizont sowie auch hinsichtlich der Dividenden. Gerade deren Einfluss auf die Gesamtperformance wird oft unterschätzt. Beispielsweise trugen Dividendenausschüttungen in den zehn Jahren von 2012 bis 2021 rund 28% zum Gesamtertrag des Swiss Performance Index (SPI) bei. Da in dem beschriebenen Zeitraum überdurchschnittliche jährliche Renditen erzielt wurden, wird sich der Performance-Anteil von Dividenden in Perioden mit geringerem Kurswachstum weiter ausweiten. Dividendenausschüttungen werden dementsprechend einen noch gewichtigeren Bestandteil der Gesamtperformance ausmachen.

Generell sollte der in der Finanzindustrie weit verbreiteten Jahresendbetrachtung eine geringere Relevanz beigemessen werden. Hingegen vermittelt eine konsolidierte, akkumulierte Performancebetrachtung über drei bis fünf Jahre ein unverkennbar aussagekräftigeres Bild.

Welche Strategie nun verfolgt werden sollte, muss jeder Anleger für sich selbst definieren. Wer sich jedoch als ein Investor betiteln möchte, sollte sich vornehmlich mit dem Wort «langfristig» anfreunden. Doch wie so oft im Leben dürfte sich ein gesunder Mix als kluger Wegbegleiter für den künftigen Anlageerfolg erweisen.

 

1 zehn Jahre bis zum 28. Februar 2022

Value Investing – steht eine Renaissance an?

Value Investing Renaissance

Trotz den aktuell schwierigen, traurigen und rational nicht zu begreifenden Zeiten möchten wir es nicht unterlassen, unsere Leserschaft mit Einschätzungen zu ausgewählten Themen rund um die Kapitalmärkte zu versorgen. Gleichzeitig hoffen wir inständig, dass sich dieser kriegerische Konflikt baldmöglichst löst und das direkte Leid der Bevölkerung ein Ende findet.

Aktienanlagen sind keine Selbstläufer, auch wenn dies über die letzten Jahre den Anschein machte. Eine ultralockere Geldpolitik erwies sich als willkommenes Manna für die Aktienmärkte. Mit der Pandemie wirkte vor zwei Jahren ein exogenes Ereignis auf die Kapitalmärkte, welches retrospektiv schnell verdaut war und in der Folge die Aktienmärkte zu neuen Höchstständen beflügelte. Es darf dabei nicht ausser Acht gelassen werden, dass dieser Börsenhöhenflug in erster Linie durch Wachstumsaktien getragen wurde.

Unterstützt wurde dieser Trend durch die auf breiter Front voranschreitende Digitalisierung sowie den technologischen gesellschaftlichen Wandel. Steigende Inflationsraten, gepaart mit der Ankündigung seitens der US-Notenbank zur Abkehr vom Pfad der lockeren Geldpolitik hin zu schrittweisen Zinserhöhungen, können als eine Art Game Changer für die Kapitalmärkte verstanden werden. Eine Rotation in Valuetitel weg von Technologiewerten wird mit steigenden Zinsen und dem schrittweisen Entzug der grosszügigen Liquiditätsversorgung weiter an Fahrt gewinnen.

Das laufende Jahr dürfte für kapitalintensive Wachstumsaktien, im speziellen für Techtitel, zur Herausforderung werden, insbesondere, da das Gros der Techaktien stolze Bewertungen aufweist. Die Zeiten der Kapitalversorgung in Form von Kreditvergaben zum de facto Nulltarif scheinen vorerst zu Ende zu gehen. Dies treibt eine weitere Bewertungskorrektur der Wachstumstitel voran.

Seit mehr als einer Dekade enttäuschen Valueanlagen. Dieser langfristige Trend akzentuierte sich im Laufe der Pandemie weiter. Anleger, welche einen valuebasierten Anlagestil verfolgen, durchlebten die letzten Jahre ein schwieriges Umfeld. Obwohl sich unter den Substanzvaloren einige günstig bewertete Unternehmensperlen befinden, welche konstante Erträge in Form von hohen Dividenden abwarfen, richtete sich das Augenmerk der Investoren mehrheitlich auf wachstumstreibende Anlagen. Die Aussicht auf eine rasche gewinnbringende Wertentwicklung mit technologiebasierten Papieren wirkte für manch einen Substanzanleger zermürbend. Die Underperformance der Vergangenheit verlangte einiges an Glauben ab, dass auf langfristige Sicht substanzorientiertes Anlegen erwiesenermassen dominiert. Value-Investoren mussten sich in Geduld üben.

Steht nun die Trendwende an? Die Zeichen hierfür stehen nicht schlecht, und es dürfte sich lohnen, den Fokus auf Substanzwerte zu richten. Einen ersten Vorgeschmack erhielten die Investoren zum Jahresanfang in Gestalt eines kursbedingten Aderlasses bei Wachstumswerten. Zyklische Werte aus den Bereichen Finanzen, Energie und Industrie konnten sich dem Verkaufsdruck besser entziehen. Attraktive Bewertungen, deutliche Bewertungsunterschiede zu Wachstumsaktien, die laufende leicht nach hinten verschobene Konjunkturerholung, sowie die damit einhergehenden steigenden Unternehmensgewinne, stellen aus unserer Sicht einen aussichtsreichen Nährboden für Substanzwerte dar.

In Phasen einer Konjunkturerholung profitiert ein substanzdominierter Anlagestil in der Regel überdurchschnittlich. Doch wie definiert sich eine Valueaktie? Es sind dies Beteiligungspapiere, welche gemessen an klassischen Bewertungskennzahlen wie dem Kurs-Gewinn Verhältnis und dem Kurs-Buchwertverhältnis sowie einer ansprechenden Dividendenrendite günstig respektive attraktiv abschneiden. Die Betrachtung einer Aktie erfolgt nach dem Prinzip der Fundamentalanalyse. Dabei sucht der Investor Aktien von vielversprechenden Unternehmen, deren Börsenkurs unter dem inneren Wert handeln und somit eine Unterbewertung aufweisen. Vereinfacht ausgedrückt ist der Valueinvestor daran interessiert, den Franken zu 80 Rappen zu erwerben mit der Erwartung, dass der Gesamtmarkt die Fehlbewertung über einen gewissen Zeitraum korrigiert. Aktien mit Substanzcharakter lassen sich traditionell in den Sektoren Basiskonsum, Versorger, Telekommunikation, Finanzen, Energie, Immobilien, Gesundheit und Industriewerte finden.

Eine erste Entspannung in Sachen Bewertungsunterschiede zwischen Substanz- und Wachstumsaktien war im letzten Jahr zu beobachten. Trotzdem ist die Abweichung nach wie vor frappant. Die Mehrzahl der stattlich bewerteten Wachstumstitel nehmen reichlich an zukünftigem Gewinnwachstum vorweg.

Substanzstarke Aktien bilden aus unserer Sicht einen wesentlichen Bestandteil eines bedacht diversifizierten Portfolios. Wir loten hierbei im momentan Marktumfeld und unter Einbezug des aktuellen Konflikts gute Kaufgelegenheiten bei Schweizer und europäischen Valoren aus. Von einer gänzlichen Umschichtung von Wachstumsaktien in Substanzwerte raten wir jedoch ab. Insbesondere technologiebasierte Unternehmen werden in Zukunft weiterhin von strukturellen Entwicklungen und Tendenzen getragen. Disruptive und technische Innovationen finden den Ursprung meist in den Wachstumswerten, deren Auswirkungen zukünftig in den konventionellen Sektoren zum Tragen kommen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die rasche Veränderung im Bankgeschäft.

Freundliche Grüsse aus dem Kettenhof und bleiben Sie investiert!

Wie nachhaltig kann Spitzengastronomie sein?

Nachhaltigkeit ist ein Begriff, der ursprünglich aus der Forstwirtschaft stammt. Dank dem gesteigerten Bewusstsein für die Umwelt hat er ausnahmslos in jeder Branche Einzug gehalten. In der Spitzengastronomie geht der Guide Michelin sogar so weit, dass zum Thema Nachhaltigkeit eine eigene Auszeichnung verliehen wird. Doch wie lassen sich Kaviar, Austern und ähnliche kulinarische Luxusprodukte mit dem Begriff der Nachhaltigkeit vereinbaren?

Das erhöhte Bewusstsein für Ernährung – sei es durch bekannte, zunehmende Unverträglichkeiten wie Laktose, Gluten oder durch Essgewohnheiten (Vegetarier, Pescetarier, Veganer) hat zu einem allgemeinen Umdenken bis in die Welt der Drei-Sterne-Köche geführt. Wir beobachten einen zunehmenden Fokus auf ausschliesslich vegetarische und vegane Spitzengastronomie (u.a. Humm und Caminada). Dies hat einerseits mit der neuen gastronomischen Deutung von «Luxus» zu tun, welche sich vom blossen Produkt zum Handwerk zu verlagern scheint. Andererseits interpretieren wir den Trend auch damit, dass unternehmerisches Denken – vielleicht durch die Pandemie beschleunigt – an Bedeutung gewinnt. Spitzenköche werden vermehrt zu Unternehmern.

Auch das «roots» in Basel setzt sich intensiv mit dieser Thematik auseinander. Hier hat Pascal Steffen vor vier Jahren das Zepter als Küchenchef übernommen. Mit seiner Philosophie und Handschrift hat er sich in kürzester Zeit neben 17 GaultMillau-Punkten auch einen Michelin-Stern erkocht. Vom anfänglichen Geheimtipp etabliert sich das «roots» zunehmend in der regionalen und nationalen Spitzengastronomie – ohne stehen bleiben zu wollen.

Er steht, wie kein anderer in der Schweiz, für Gemüse und gehört mit seiner Philosophie zu den Vorreitern, die früh erkannt haben, dass sich die Spitzengastronomie verändert und der Begriff «Luxus» neu definiert und interpretiert wird. Aus diesem Grund wird im «roots» dem Gemüse jener Platz zugewiesen, der ihm gebührt: Der Mittelpunkt. Fisch und Fleisch spielen eine Nebenrolle – was nicht heisst, dass darauf verzichtet wird.

Nachhaltigkeit ist für Pascal Steffen von Beginn an kein Modewort, sondern ein Codewort zur Qualität. Seinem Ansatz nach müssen die Köche wieder lernen, nachhaltiger zu denken. Verschwendete Ressourcen sollten in unserem Ernährungssystem auf ein bedeutend tieferes Niveau gebracht werden. Der Bezug zur Natur, der Bezug zum ursprünglichen Geschmack, der Bezug zur Saison, zu den Tieren, das alles sind Aspekte und Zugänge, bei welchen er Verbesserungspotenzial sieht.

Ein weiteres, wichtiges Thema, welches im erweiterten Sinn ebenfalls zur Nachhaltigkeit gehört, betrifft «Food Waste». Hier kommt neben der Ideologie und dem gesellschaftlichen Bewusstsein die wirtschaftliche Ebene hinzu. Eine Reduktion von «Food Waste» bedeutet gleichzeitig auch einen effizienteren Umgang mit den Ressourcen und schliesslich auch eine Kostensenkung. Denn in der Schweizer Kostenstruktur der Gastronomie sollten maximal 30% des Nettoumsatzes für die Waren ausgegeben werden, um ein Restaurant wirtschaftlich führen zu können. In unserem Fall haben wir einen erfolgreichen Umgang mit Warenkosten als Erfolgskomponente in die Entlöhnung aufgenommen.

Auch im «roots» hat sich Nachhaltigkeit in den beschriebenen Facetten durchgesetzt. Wenn Sie herausfinden möchten, wie dies interpretiert wird, dürfen Sie sich freuen, von Pascal Steffen und seinem Team auf eine kulinarische Überraschungsreise in mehreren Gängen mitgenommen zu werden.

Dragan Rapic
Managing Director des «roots»

 

Univest und Nachhaltigkeit

Das Thema Nachhaltigkeit hält indes nicht nur in den Küchen der Spitzengastronomie Einzug, sondern findet durch gezielte Anlagen auch vermehrt in den Portfolios der Anleger seinen verdienten Platz. In den von Univest verwalteten Portfolios wird ein thematischer Ansatz verfolgt, wodurch bestimmte Supertrends (beispielsweise Digitalisierung, Energy Transition, Health Tech, Aging Population, etc.) identifiziert und mittels geeigneter Anlagen konsequent umgesetzt werden.

Passend zum aktuellen Blogbeitrag stellen wir nachfolgend einen Fonds zum Thema Food Tech vor. Der Picard Angst Food Revolution Fund ist ein globaler Aktienfonds, welcher das Ziel verfolgt, von den strukturellen Veränderungen in der Nahrungsmittelindustrie zu profitieren. Der Fonds investiert mittels 40 bis 60 gelisteten Aktien entlang der Wertschöpfungskette von überdurchschnittlich stark wachsenden Sub-Themen der Agrar- und Lebensmittelindustrie.

Der Fonds verfolgt dabei einen fundamentalen sowie thematischen Ansatz und fokussiert sich auf neue Trends wie funktionelle Lebensmittel, alternative Proteine, Automatisierung/Agri-Tech oder nachhaltige Verpackungslösungen. Der Fonds bildet ein interessantes Nischensegment ab und setzt mehrheitlich auf innovative Small- und Mid Caps mit einem regionalen Fokus auf die USA.

Oldtimer als Wertanlagen?

In Zeiten ertragsloser Nominalanlagen sind Investitionen in Sachwerte allenthalben gesucht. Die beliebtesten Sachanlagen – Aktien, Immobilien und Edelmetalle – haben jedoch aus diesem Grund in Sphären abgehoben, bei welchen ein Einstieg gut überlegt sein will. Da schaut man sich nach Alternativen um – Kunst, Uhren oder eben Oldtimer bzw. Classic Cars. Doch eignen sich letztere wirklich als reine Wertanlage, die zwar keinen eigentlichen Ertrag ausschütten, sondern wie die Edelmetalle mit Wertsteigerungspotential locken? Die findige Finanzindustrie scheint auf jeden Fall dieser Meinung zu sein, gibt es doch mittlerweile fondsähnliche Produkte mit Oldtimern im Portfolio, denen Wertsteigerungspotential zugemessen wird. Zusätzlich verlockend: die am Fonds beteiligten Investoren können die Juwelen auf vier Rädern zum Teil sogar sporadisch selber fahren.

Auch ausserhalb der Oldtimerszene hat man unglaubliche Preise wahrgenommen, die einzelne klassische Autos bei Auktionen erzielt haben. So fanden zum Beispiel verschiedene Verkäufe von Ferrari 250 GTO zu Werten von CHF 50 Mio. und mehr statt. Noch in den siebziger Jahren wechselten diese Autos als ausgediente Rennsportwagen deutlich unter hunderttausend Franken die Hand. Aber auch frühe Porsche 911, Aston-Martins DB4 und DB5, Mercedes 300 SL Flügeltürer oder einzelne Modelle von Maserati, Lamborghini und Bentley haben ihren Wert in den letzten Jahrzehnten verzehnfacht und mehr. Geht das nun so weiter?

Fachleute prophezeien zwar in Anbetracht der fortschreitenden Entmündigung der Fahrer durch autonome Systeme eine zunehmende Attraktion der klassischen Autos. Doch die Oldtimerszene sieht sich durch gesellschaftliche Veränderungen sowie durch das gesteigerte Umweltbewusstsein zunehmend bedroht. Da ist zum einen das weitgehend fehlende Interesse der Millennials (und erst recht der nachfolgenden Generationen) am privaten Autobesitz und damit auch an klassischen Autos. Aber auch diejenigen, die sich noch am Auto als technisches Kulturgut begeistern können, befürchten zu Recht, dass sie den erworbenen Oldtimer in Zukunft aus umweltrelevanten Gründen gar nicht mehr auf öffentlichen Strassen werden bewegen dürfen. Dies wird sich – und tut es bereits jetzt – unweigerlich negativ auf die Bewertung von klassischen Autos auswirken. Die Preise sind tendenziell fallend, auch bei den unteren und mittleren Kategorien, nicht nur bei den absoluten Topangeboten.

Es geht wohl nicht mehr so weiter, zumindest nicht im gleichen Ausmass wie bisher. Von einer Investition in Oldtimer alleine mit Sicht auf das kurz- und mittelfristige Wertsteigerungspotential wäre demzufolge abzuraten. Man sollte dieses technische Kulturgut vielmehr als solches erleben: Freude an der Mechanik und am genussvollen Fahren – quasi als Naturaldividende – und eine immer noch mögliche Wertsteigerung oder auch nur eine Wertstabilität als angenehmen Nebeneffekt geniessen.